Hunde-Erziehungskurse für Ersthundehaltende sollen wieder eingeführt werden

Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision des Gesetzes betreffend das Halten von Hunden (Hundegesetz) verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen. Demnach sollen Ersthundehalterinnen und -halter in Basel-Stadt wieder einen Hunde-Erziehungskurs besuchen müssen. Eingeführt werden soll eine pragmatische Regelung mit kurzer praktischer Ausbildung und Theorie-Elementen.

Im Jahr 2016 hat das Bundesparlament die Pflicht, Theorie- und Praxiskurse zur Erlangung des Sachkundenachweises (SKN, sogenannte Hunde-Erziehungskurse) zu besuchen, per Jahresende aufgehoben. In Fachkreisen war man der Auffassung, dass der politische Entscheid zur Abschaffung des Kursobligatoriums nicht zielführend war.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden sowie Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt nach dem Ende des SKN-Obligatoriums insgesamt wieder zugenommen hat. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die öffentliche Sicherheit, die Tierseuchenprophylaxe und den Tierschutz wird eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses für notwendig erachtet. Eine entsprechende Kurspflicht ist in vielen anderen Kantonen bereits umgesetzt worden oder wird wieder in Betracht gezogen.

Pragmatische Regelung angestrebt

Das Gesundheitsdepartement hat deshalb eine Teilrevision des Hundegesetzes ausgearbeitet und im letzten Herbst in Vernehmlassung gegeben (siehe Medienmitteilung vom 12. September 2023, Kanton Basel-Stadt und Stadt Basel - Teilrevision des Hundegesetzes soll Kurspflicht zurückbringen (bs.ch). Die Pflicht zum Besuch eines Hunde-Erziehungskurses für Ersthundehaltende wird als wirksames Instrument erachtet. Der Regierungsrat hat in der Folge einen Ratschlag zu Handen des Grossen Rats ausgearbeitet. Er strebt eine pragmatische Regelung in Anlehnung an andere Kantone an: Die vorgesehene Einführung eines obligatorischen Hunde-Erziehungskurses sieht eine kurze praktische Ausbildung mit gewissen theoretischen Elementen für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter vor. Wenn der Grosse Rat der Teilrevision des Hundegesetzes zustimmt, wird der Regierungsrat das Inkrafttreten und damit den Zeitpunkt für das Aufnehmen der Kurse für Neuhalterinnen und -halter bestimmen.

Indem Ersthundehalterinnen und -halter zum Besuch eines Hunde-Erziehungskurses verpflichtet werden, wird sichergestellt, dass sie sich im Rahmen der Anschaffung mit ihrem Hund und seiner Haltung sowie den gesetzlichen Pflichten auseinandersetzen und die dafür notwendigen Sachkenntnisse erlangen können. Dadurch kann die Kompetenz und Sicherheit der Hundelhaltenden im Umgang mit ihren Hunden erhöht werden. Das reduziert das Risiko von Bissvorfällen.

 

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